Ab dem 30. Juni 2020 wird es neue Einzahlungsscheine mit einem QR-Code geben. Sie werden in den nächsten Jahren die bisherigen Einzahlungsscheine ablösen. Neben der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen (z.B. Geldwäschereigesetz) wird die Verarbeitung der Einzahlungsscheine effizienter. Im QR-Code werden mehr Zahlungsinformationen als bisher enthalten sein.
Für die bisher verwendeten Einzahlungsscheine wird es eine Übergangsfrist geben, welche derzeit noch nicht festgelegt ist. Diese dürfte mindestens bis Ende 2022 dauern.
Für alle Rechnungsempfänger und Rechnungssteller ist es wichtig, rechtzeitig entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Unternehmen, die ihre Fakturierung und den Zahlungsverkehr über eine Buchhaltungssoftware abwickeln, müssen entsprechende Anpassungen bei Lesegeräten und Scanningplattformen sowie bei der Kreditoren- und Zahlungssoftware vornehmen.
Kontaktieren Sie für die Anpassung Ihrer Abläufe Ihre Hausbank und Ihren Software-Lieferanten. Unsere Buchhaltungssoftware Sage50 und SageStart sind für die Umsetzung bereit. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.